Mittlerer Jura

Fundstücke aus dem Schweizer Braunjura (Slg. Peter Vögtli)

Dieser Beitrag zeigt ganz hervorragende Stücke aus dem Braunjura (Dogger) der Schweiz. All diese Stücke entstammen der Sammlung von Peter Vögtli, der sich vor allem mit dem Aalenium und den Schichten des Stephanoceras humphresianum beschäftigt.
Seine Funde präpariert Peter Vögtli mit Kalilauge und Sandstrahler unter dem Binokular.
Mangels Steinbrüchen, Tongruben etc. ist man im Schweizer Jura vor allem auf natürliche Aufschlüsse angewiesen, daher entstammen die hier abgebildeten Funde, mit Ausnahme der Seeigelplatte, aus Wald- oder Bachfundstellen.


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Übergangsform zwischen Stephanoceras und Teloceras (Humphresianum-Schichten)


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Die interessante Hinteransicht des obigen Ammoniten, er stammt aus Gelterkinden (bei Basel)


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Stephanoceras (Normanit), Humphresianum-Schichten, knapp 5 cm, Gelterkinden


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Ansicht des Rückens des obigen Stephanoceras aus dem Schweizer Jura


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Waldfund von Stephanoceras aus Gelterkinden (Baselland)


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Ein weiterer ganz hervorragender Ammonit aus den Humphresianum-Schichten, Gelterkinden


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Nautilus (Waldfund aus 2001) mit teilweise erhaltenem Mundsaum, Gelterkinden


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Teloceras, Fund aus 2003, Gelterkinden


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Riesige Seeigelplatte von einer Hausbaustelle in Kilchberg (Baselland)


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Detail der Seeigelplatte von Kilchberg, die aus den Variansschichten stammt


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Ludwigia aus dem Aalenium von Passwang, Schweizer Jura


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Stufe mit Sonninien Nautilus und einer Schnecke, Fundort: Moutier Schweizer Jura


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Eine der Sonninien von der vorigen Stufe aus der Nähe betrachtet


An dieser Stelle nochmal recht herzlichen Dank an Peter, der uns die Bilder seiner Funde mit den entsprechenden Infos zugeschickt hat, um uns allen mal einen Einblick in den Schweizer Jura zu geben!

Sönke Simonsen


Wichtige Zusatzinformation, 9. Juli 2008:
Heute erreichte mich dankenswerterweise eine Nachricht von Laurent Frick, dass das normalerweise als "Gelterkinden" bekannte Sammelgebiet inzwischen unter Schutz gestellt ist. Sein Anliegen war es deutsche Sammler vor weiten Anreisen mit dem dann enttäuschendem Ergebnis eines Sammelverbots vor Ort zu warnen. Er verweist dazu auf die Gesetzgebung des Kantons Baselland.