Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

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Freakshow
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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zum......

Beitrag von Freakshow » Dienstag 1. September 2020, 06:44

Leptolepides hat geschrieben:
Sonntag 30. August 2020, 20:40
Guten Abend, heute zählte ich die Zahl der Mitglieder, welche diesen Vorschlag unterstützen. Ich kam auf das überwältigende Ergebnis von 3% der Forumsmitglieder. Für mich bedeutet das, dass 97% der Hobbysucher mit dem jetzigen Status quo voll und ganz zufrieden sind und keine Veränderung wünschen. Ob in den Bundesländern in einigen Jahren überhaupt noch gesucht werden darf, das dürfte in den Sternen stehen. Irgendwo las ich einmal : Eine Ameise allein bewegt nichts, aber 1000 Ameisen können einen Elefanten wegtragen (so in etwa ist Sprichwort, wer es richtig kennt kann es mitteilen). Schönen Abend und Grüße Otto
Dann nimm diese Information und versuche im Bruch Unterzeichner zu rekrutieren. Werde, um ein Wort dieser Zeit zu nehmen, "Superspreader". Eine Idee wäre den Artikel der Homepage auszudrucken und am Hobbybruch zu verteilen oder im Idealfall vielleicht sogar am Kiosk anzubringen. Wäre eine Idee, oder?

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW

Beitrag von Sönke » Mittwoch 2. September 2020, 15:32

Hallo zusammen,

die letzten Tage über sind noch einmal viele gute und richtige Stellungnahmen eingegangen. Die Liste der Mitzeichner/innen ist auf über 300 angewachsen.

Ist es unrealistisch bei einem Endspurt bis zum 15. September noch auf 500 zu kommen?

Bitte helft mit dabei. Schaut auf die Liste https://www.steinkern.de/vermischtes/13 ... g-nrw.html und wenn Ihr Euch selbst dort noch nicht findet, schickt mir eine Mail an denkmalschutz-nrw@steinkern.de .

Wenn Freunde und Bekannte von Euch fehlen, rüttelt sie bitte auf: Verpennt es nicht! Angesichts der Qualität und Quantität der Beteiligung an diesem Aufruf, besteht wirklich Anlass zur Hoffnung, dass er nicht verhallt.

Viele Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW

Beitrag von Sönke » Mittwoch 9. September 2020, 14:49

Sönke hat geschrieben:
Mittwoch 2. September 2020, 15:32

Ist es unrealistisch bei einem Endspurt bis zum 15. September noch auf 500 zu kommen?
Hallo zusammen,

der Zulauf für unsere Sache in den vergangenen Tagen war fantastisch! :clap:

Wir stehen jetzt bei 580 persönlichen Unterzeichnungen (+ ein Verein).

Da ich es gerade endlich wieder einmal geschafft habe (möglicherweise nur für einige Minuten), dass die Liste vollständig ist, würde ich Euch bitten, sie noch mal durchzugehen:

1) Fehlt der eigene Name noch? Dann bitte mir mailen und mitmachen, wenn Ihr das Anliegen unterstützen möchtet!

2) Fehlen Namen befreundeter Paläontologen, Amateurpaläontologen oder paläontologisch interessierter Personen? Bitte diese noch einladen und auf den bevorstehenden Ablauf der Mitzeichnungsmöglichkeit verweisen.

E-Mails bitte vor Ablauf des 15. September 2020 an:
denkmalschutz-nrw@steinkern.de

Herzlichen Dank und Gruß
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW

Beitrag von Sönke » Freitag 11. September 2020, 19:10

Hi zusammen,

um eventuell noch die 750er Marke zu knacken, könnten auch gerne noch interessierte Laien geworben werden, die der Paläontologie wohlgesonnen gegenüberstehen. Auch Familienmitglieder. :) Ihr könnt die Stimmen auch gerne für diese selbst übermitteln. :top: Nur so als Tipp für die Wochenendgestaltung. :bg:

Viele Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Dienstag 30. März 2021, 16:24

Hallo zusammen,

aktuell läuft - noch bis 9. April 2021 - die Verbändeanhörung (zu der ich auch eingeladen wurde, wie u.a. auch die VFMG). Diese bezieht sich auf den hier veröffentlichten Entwurf: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/fil ... -dschg.pdf .

Ich habe mich zu dem in dieser Form für die Paläontologie noch sehr ausbaufähigen Entwurf gegenüber dem Ministerium geäußert und füge das Schreiben bei (dies enthält auch meine - eher enttäuschte, weil bisher noch nicht viel gemacht worden ist... - Bewertung des neuen Entwurfs).

Wenn jemand über gute Kontakte zu paläontologisch-geologischen Institutionen in NRW verfügt oder auch zu bundesweit aufgestellten Organisationen, sensibilisiert hier bitte gerne noch in diesen Tagen zur Teilnahme. Zur Uni Bonn, Uni Köln, zur PalGes, zur VFMG, zur Deutschen Geologischen Gesellschaft und zur GeoUnion habe ich Kontakt bzw. erst heute noch dorthin geschrieben.
Auch wenn keine explizite Einladung ergangen ist, müssen jedwede fristgerecht eingehende Stellungnahmen am Ministerium natürlich ausgewertet werden. Ob es sich auch als Einzelperson lohnt, dorthin zu schreiben ( denkmalpflege@mhkbg.nrw.de ), sei dahingestellt.

Ich würde vorschlagen, folgende Aspekte zu beleuchten (Näheres in meinem beigefügten Schreiben):

- Vernünftige Begriffsdefinition, was eigentlich ein bewegliches paläontologisches Bodendenkmal ist.
- Keine denkmalpflegerischen Einschränkungen für paläontologische Grabungen und Suchtätigkeit außerhalb von Bodendenkmälern, insbesondere keine Einschränkungen in sowieso zur industriellen Abgrabung bestimmten Bereichen.
- Anreizsystem beibehalten / ausbauen. In Westfalen wird hier jetzt ein guter Weg beschritten. Die Verwaltungspraxis wurde bereits in den letzten Monaten/Jahren angepasst, was auch durch eine auf unseren Aufruf folgende Änderung der LWL-Website deutlich wird: https://www.lwl-naturkundemuseum-muenst ... h-richtig/ . Es ist auf der neu gestalteten Website des LWL-Museums (Denkmalpflegefachamt für Westfalen) bereits vom Danekrae die Rede.
- Ausweitung der Betretungsrechte auf mit den Denkmalbehörden kooperierende, ehrenamtlich bestellte Privatpersonen (Amateurpaläontologen!). Nur so kann flächendeckend auf bewegliche Bodendenkmäler und Fossilien unterhalb dieser Bedeutungsschwelle kontrolliert werden.

Dies sind m.E. aktuell in NRW die realistischen Stellschrauben, um mehr Rechtssicherheit für Paläontologen und Amateurpaläontologen (auch im Rheinland) zu schaffen und gleichzeitig die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege zu erweitern.

Mitglieder der Paläontologischen Gesellschaft könnten sich an den Vorstand wenden und erfragen, wie die PalGes sich zum Gesetzesentwurf zu positionieren gedenkt. Mir gegenüber hat man sich bisher leider nicht dazu geäußert, ob man sich an der Anhörung beteiligen wird und wenn ja in welcher Form. Wenn man als Interessenvertretung der Paläontologie wahrgenommen werden möchte, dann sollte man hier jetzt endlich auch mal beherzt tätig werden, wo gerade der Ball auf dem Elfmeterpunkt liegt. Der Vorsitzende, Herr Prof. Kerp, reagierte auf Schreiben von mir leider weder im Jahr 2020 noch jetzt persönlich - ein Angebot eines telefonischen Austauschs zum Thema wurde nicht aufgegriffen - und er hat leider auch den Aufruf nicht mitgezeichnet. Immerhin hatte die PalGes damals unseren Aufruf aber auf ihrer Website gepostet und zwei Vizepräsidenten diesen durch Mitzeichnen unterstützt, was mich sehr gefreut hat. Also, ich denke doch, dass sich da noch etwas tut, würde mir aber als Mitglied der PalGes mehr Offenheit und einen anderen Stil in der Kommunikation durch den derzeitigen Vorsitzenden wünschen. Es geht ja hier nicht um irgendwelche Petitessen, sondern um wegweisende Entscheidungen über die Zukunft der paläontologischen Feldforschung in einem der größten Flächenländer Deutschlands.

Viele Grüße
Sönke
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Stellungnahme-Simonsen-Novelllierung-DschG-NRW-23-03-2021.pdf
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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von LITHOPS » Dienstag 30. März 2021, 18:26

Hallo Sönke,

deine Argumente sind überzeugend.
Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass sie nicht nur gehört werden, sondern man sich auch entschließt, die Vorschläge umzusetzen.
Das beste wäre, wenn man denjenigen, der den Entwurf im Ministerium bearbeitet, direkt ansprechen könnte.

Viele Grüße
Jürgen

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Freitag 9. April 2021, 12:25

Hallo zusammen,

inzwischen haben sich erfreulicherweise (womit meine obige Kritik hinfällig ist):

- PalGes
- Dachverband Geowissenschaften
- Uni Bonn / Steinmann-Institut
- Geo Union
- Vereinigung der Freunde der Geologie und Mineralogie e.V.

alle gegenüber dem Ministerium mit individuellen (mal mehr und mal weniger detaillierten) Stellungnahmen geäußert. Die Stoßrichtung müsste passen.
Hoffentlich hat die LWL Bodendenkmalpflege (Fachamt) nicht zu sehr auf die Bremse getreten - ich kenne die Stellungnahme leider nicht. Hier ist man recht abwartend, wofür die enge Verknüpfung von Archäologie und Paläontologie im Gesetz und im Landschaftsverband sicherlich mitursächlich ist, es gibt aber durchaus Schnittmengen bei den Interessen.

Aus dem Ministerium hat sich heute auch jemand bei mir gemeldet. Man kann nichts versprechen, weil dort an unterschiedlichen Stellen an dem Entwurf gearbeitet wird, aber man setzt sich auf der fachlichen Ebene gerade intensiv mit den Belangen der Paläontologie auseinander. Zur Not müssen wir es in der politischen Phase weiter versuchen. Es wurde gesagt, dass wir das vom Vorgehen her genau richtig machen. :oops: Ich habe entgegnet, dass sich das ja dann hoffentlich auch entsprechend im Gesetz widerspiegeln werde...

Viele Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Stefan B. » Montag 12. April 2021, 10:26

Hallo Sönke,

deine Stellungnahme ist schlüssig und sinnvoll.

Ich habe allerdings Bedenken, dass die Argumente in den Fachämtern/Gremien derart interpretiert werden, dass Amateurpaläontologen nicht als solche wahrgenommen werden, sondern als Fossiliensammler, die sich im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens Zugang zu Fundstätten sowie finanzielle Absicherung für abgetretene Funde sichern wollen.
Es ist daher aus meiner Sicht von herausragender Bedeutung, dass offizielle Institutionen und namenhafte Berufspaläontologen dieser Stellungnahme folgen und diese uneingeschränkt unterstützen. Wie ist hier deine Wahrnehmung?

Zudem bedürfte es ohnehin einer wohlwollend Einstellung der Denkmalbehörden bzw. der Denkmalfachämter, entsprechende Bestellungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit auszustellen. Gibt es da Erfahrungen?
An welche Kriterien wären solche Anträge gebunden? Insbesondere zu Fundstellen, die derzeit völlig unzugänglich sind. Denn für diese ist naturgemäß dann gar keine gesicherte Prognose an die Funderwartung zu stellen... bzw. nur sehr eingeschränkt aufgrund der bekannten Stratigraphie. Wäre hier eine klar prognostizierte Erwartung eines herausragenden wissenschaftlichen Fundes Voraussetzung? Wohl kaum. Wie aber können die Einschränkungen, die der Betreiber eines Steinbruchs dann in Kauf nehmen muss, gerechtfertigt?

Grüße aus Nordhessen
Stefan


Ich bleibe dabei: Finden ist schöner als Haben!

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Montag 12. April 2021, 11:14

Hi Stefan,
Stefan B. hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 10:26

ich habe allerdings Bedenken, dass die Argumente in den Fachämtern/Gremien derart interpretiert werden, dass Amateurpaläontologen nicht als solche wahrgenommen werden, sondern als Fossiliensammler, die sich im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens Zugang zu Fundstätten sowie finanzielle Absicherung für abgetretene Funde sichern wollen.
Es ist daher aus meiner Sicht von herausragender Bedeutung, dass offizielle Institutionen und namenhafte Berufspaläontologen dieser Stellungnahme folgen und diese uneingeschränkt unterstützen. Wie ist hier deine Wahrnehmung?
Ich habe ja im Wesentlichen nur noch einmal die am Denkmalschutzgesetz NRW technisch zu realisierenden Forderungen der 1041 Unterzeichner/innen von 2020 an den Paragraphen konkretisiert zusammengefasst. Im Ministerium und in der Politik werde ich weiterhin als Initiator der Initiative von 2020 betrachtet und es ist dem Ministerium auch klar gewesen, dass die rege Beteiligung an der Verbändeanhörung (auch von nicht seitens des Ministeriums dazu eingeladenen Verbänden) auch nicht von ungefähr kam. Hier hat sich der Präsident der VFMG (Michael Hohl) mit guten Ideen und Kontaktaufnahme zu weiteren Verbänden hervorgetan. Herzlichen Dank nochmals, Michael! Ich war zeitweilig etwas ernüchtert, weil der neue Entwurf nicht wirklich auf unsere Initiative einging. Sich da neu zu motivieren, fiel schon etwas schwer.

Die Organisation der Unterschriftenaktion hat mich 2020 über einen Monat Vollzeit beschäftigt, das konnte ich nicht nochmals wiederholen. Deswegen haben wir die Fachverbände mobilisiert, die sich auch alle geäußert haben und mir ihre Stellungnahmen auch zugeschickt haben.

Natürlich geht es - das sage ich als Betreiber von Steinkern.de als größter Fossilien-Community Deutschlands - auch darum, dass Fossiliensammler/innen Zugang zu verschlossenen Fundstellen erhalten! Allerdings kann da im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes nur etwas für diejenigen erreicht werden, die auch mit dem Denkmalschutz kooperieren (wozu ich im Interesse der Allgemeinheit überall dort aufrufe, wo der Denkmalschutz auch dazu bereit ist mit Amateurpaläontologen zu kooperieren). Dazu ist ein Anreizsystem hilfreich, sonst erreicht man viele nicht.

Man kann aber in der Tat nicht mit privaten Freizeitinteressen argumentieren, sondern nur mit dem Beitrag den wir als Amateurpaläontologen zur Wissenschaft und zur Denkmalpflege leisten. Wer schonmal das LWL-Museum für Naturkunde Münster besucht hat, kann sich dort aus den letzten 15 Jahren einiges an herausragenden Funden von Steinkern-Mitgliedern anschauen, darunter zwei Plesiosaurierskelette, ein Meereskrokodilschädel usw. :wink: Wir können da durchaus selbstbewusst sagen: ohne die Arbeit der Amateurpaläontologen sieht es zappenduster aus für die Paläontologie in NRW. Und das ist auch der Grund, warum ich mit unserer Initiative die Unterstützung von Denkmalpflegern, Wissenschaftlern und Gesetzgeber - eher mit Megaphon als Blatt vor dem Mund - einfordere unsere derzeit extrem schwache Position "am Ende der Nahrungskette" wenigstens etwas zu stärken. Wir sind ja leider an vielen Stellen schon gar nicht mehr in der Lage die Arbeiten im bisherigen Umfang fortzusetzen (Drohungen mit Strafanzeigen statt Begehungserlaubnisse!) - das kann´s nicht sein. Uns steht das Wasser vielerorts bis zum Hals - und damit der Paläontologie.
Stefan B. hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 10:26
Zudem bedürfte es ohnehin einer wohlwollend Einstellung der Denkmalbehörden bzw. der Denkmalfachämter, entsprechende Bestellungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit auszustellen. Gibt es da Erfahrungen?
Es gibt ehrenamtlich bestellte Mitarbeiter des LWL-Museums für Naturkunde Münster, die (immer auf ein Jahr, kann dann bei entsprechendem Arbeitsnachweis auf Antrag verlängert werden - wer sich gar nicht meldet, wird also aus dem System herausrotiert) beauftragt sind, in Geländearbeiten Fossilien zu bergen und dafür auch oberflächennahe Schurfe vorzunehmen. Das sind diejenigen Amateurpaläontologen, die in der Vergangenheit Kontakt zur Denkmalpflege geknüpft (und z. B. Funde gemeldet haben). Dieser Personenkreis sollte - geknüpft an eine tatsächliche Zusammenarbeit (Fundmeldungen, Meinungsaustausch, Vertrauen aufbauen) - erweiterbar sein.
Stefan B. hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 10:26
An welche Kriterien wären solche Anträge gebunden? Insbesondere zu Fundstellen, die derzeit völlig unzugänglich sind. Denn für diese ist naturgemäß dann gar keine gesicherte Prognose an die Funderwartung zu stellen... bzw. nur sehr eingeschränkt aufgrund der bekannten Stratigraphie. Wäre hier eine klar prognostizierte Erwartung eines herausragenden wissenschaftlichen Fundes Voraussetzung? Wohl kaum. Wie aber können die Einschränkungen, die der Betreiber eines Steinbruchs dann in Kauf nehmen muss, gerechtfertigt?
Bezüglich der Funderwartung sollte es wohl genügen, dass Fossilien vorkommen.

Eigentum ist sozialpflichtig (Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“). Daher kann eine Beschränkung des Eigentumsrechts aus meiner Sicht auf einen definierten Personenkreis, der dort für das Land NRW das "paläontologische Erbe aus dem Feuer" holt, erweitert werden. Es gibt ja schon jetzt die Verpflichtung das Fachamt selbst reinzulassen. Nur haben die leider nicht die ausreichende Manpower. Die Lücke kann realistischerweise nur mit ehrenamtlich bestellten Amateurpaläontologinnen und -paläontologen gefüllt werden. Das würde auch den Anreiz zu einer Zusammenarbeit mit dem Fachamt deutlich erhöhen.

Man muss sich vergegenwärtigen, dass die 2020 mit der Initiative angesprochenen Fragen und Probleme nur zu einem kleinen Teil im Denkmalschutzgesetz NRW lösbar sind. Es gibt auch Weichenstellungen im Bürgerlichen Gesetzgbuch (Fundteilung), Bergrecht (Haftungsfragen), Naturschutzrecht und so weiter. Da man unserer Forderung etwas eigenes für die Paläontologie zu schaffen, ja offensichtlich derzeit nicht entsprechen will (ist halt, so wie es angelegt ist auch technisch schwierig, aber es fehlt v.a. der politische Wille dazu etwas für uns zu tun), kann man es nur mit kleinen Stellschrauben versuchen.

Viele Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Stefan B. » Montag 12. April 2021, 12:27

Sönke hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 11:14
Wir sind ja leider an vielen Stellen schon gar nicht mehr in der Lage die Arbeiten im bisherigen Umfang fortzusetzen (Drohungen mit Strafanzeigen statt Begehungserlaubnisse!) - das kann´s nicht sein. Uns steht das Wasser vielerorts bis zum Hals - und damit der Paläontologie.
In der Tat. Das ist äußerst frustrierend und hat mich letztes Jahr auch arg am Fortbestand meines Hobbys zweifeln lassen. Wir hatten uns an anderer Stelle bereits darüber ausgetauscht :cry:

Bleibt abzuwarten, wie sich die Angelegenheit entwickeln wird. Wir hoffen das Beste und dass sich sowohl Verwaltungspersonal als auch Mandatsträger von der Sinnhaftigkeit unserer Forderungen überzeugen lassen.

Grüße aus Nordhessen
Stefan


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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Montag 12. April 2021, 12:47

Ja genau - und solche Rückmeldungen zur Verschärfung der Lage bekomme ich mittlerweile leider fast bundesweit wöchentlich von Freunden, bei nur wenigen positiven Meldungen über neue und irgendwie auch zugängliche Aufschlüsse. :|

Viele Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Donnerstag 22. April 2021, 15:50

Hallo zusammen,

der DV Geo und die PalGes haben ihre zwar nicht allzu konkrete, aber zur Bestärkung der von anderer Seite unterbreiteten genaueren inhatlichen Änderungsvorschläge dennoch ausgesprochen nützliche Stellungnahme hier veröffentlicht:

https://www.dvgeo.org/leitartikel?tx_ne ... 3a1c367581

Viele Grüße
Sönke

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Simon F. Zoppe
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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Simon F. Zoppe » Donnerstag 22. April 2021, 16:33

Hi Sönke und Co. :)

auch auf der Homepage der PalGes ist die Stellungnahme hinterlegt (inkl. Zugang zum aktuellen Entwurf der Neufassung des Denkmalschutzgesetztes NRW): https://www.palaeontologische-gesellsch ... 69ef8be69f

Wie Du es bereits schon in ähnlicher Art angedeutet hattest, hätte die Formulierung der Stellungnahme durchaus noch etwas Ausbaupotenzial. Dennoch ist es natürlich schön sowie richtig und wichtig, dass sich die Gesellschaften hierzu überhaupt unterstützend geäußert haben.

Lediglich der Anreiz einer Differenzierung zwischen wissenschaftlich bedeutenden Funden und - ich zitiere - "Allerweltsfossilien" erscheint mir an dieser Stelle noch recht dürftig und in der gesetzlichen Festlegung problematisch. Um dies adäquat beurteilen zu können, bedarf es an dieser Stelle natürlich einiger Erfahrungen und Kenntnisse, welche besonders bei Laien so nicht unbedingt vorhanden sind (gegenüber der individuellen Kenntnislage von Amateur- und Berufspaläontologen). Die Notwendigkeit einer Fundmeldung beim jeweiligen Landeamt kann hierdurch ja auch nicht ersetzt werden. Auch das Erkennen der wissenschaftlichen Bedeutung ist nicht unbedingt immer gleich so trivial, wie es im ersten Moment erscheint. Klar, bei offensichtlich spektakulär erscheinenden Funden, wird es schnell ersichtlich. Bei zunächst scheinbar unspektakulären Funden, wie z. B. einem Brachiopoden oder einer Koralle, wird sowas erst im Rahmen einer weitergehenden Bestimmung möglich. Hier könnte sich ja ein solcher Fund immerhin als neues Typusmaterial herausstellen, sofern Revisionsarbeiten erfolgen würden. Ein weiteres Problem Diesbezüglich ist auch die stratigraphische und biofazielle Variation in der Abundanz von Fossilgruppen. In einigen Formationen sind bestimmte Taxa "0815", während sie in anderen Formationen durchaus durch neue Aufsammlungen sogar als Erstnachweis erst noch erfolgen könnten. In so einem Falle, wären diese Proben äußerst wertvoll (z. B. Erweiterung der biostratigraphischen Reichweite nach dem Prinzip der range-zone oder beispielsweise auch der Bewertung der biofaziellen (Un)abhängigkeit). Auch die Bewertung des Fundumstandes ist etwas, was von vielen durchaus auch leicht vernachlässigt werden kann. Im Rahmen wissenschaftlicher Auswertungen macht es ja durchaus auch einen signifikanten Unterschied, ob das Material aus dem Gesteinsverbund in situ entnommen wurde, ob es sich um Geschiebefunde, herausgewitterte Lesefunde, Geröllfunde, Ackerfunde, etc. handelt. Andererseits gibt es ja (zumindest) für das LWL-Gebiet den Kriterienkatalog, um eine Bewertung des individuellen Fundes besser ermöglichen zu können. Eventuell könnte sich hier in der Rechtsgrundlage ein Verweis auf einen solchen Kriterienkatalog der Landesämter ermöglichen, welcher als open access Dokument zur Verfügung stehen würde?

Nunja, mal schauen ;) In der Hoffnung, dass der aktuelle Verlauf in die richtige Richtung gehen wird...

Viele Grüße,
Simon
Zuletzt geändert von Simon F. Zoppe am Freitag 23. April 2021, 10:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Stephan » Donnerstag 22. April 2021, 19:32

Hallo Simon,

das was du schreibst ist sicher alles richtig, aber wenn es im Landesamt erst gar keinen Berufspaläontologen mehr gibt, wer soll dann dort solch differenzierte Entscheidungen treffen/verstehen?
Kleine Geschichte zum Thema Brachiopoden, ein Senior-Student zeigte mir auf einer Veranstaltung einige Brachiopoden aus einer Großbaustelle im Bergischen-Land. einer wurden von den Paläontologen, an der hier nicht genannten Uni :wink:, als Stringocephalus sp. bestimmt. Tatsächlich handelte es sich um Kosirium steinmanni und damit sogar um den Erstnachweis aus dem Rechtsrheinischen. Brachiopoden sind halt echt tricky :conf: :bg:
Tatsächlich war dort ganz klassisch das Rohr-Member, der Junkerberg-Formation, also Eifelium erschlossen. Das wäre ganz sicher etwas für eine Bearbeitung gewesen, ist aber leider wohl nichts passiert, schade eigentlich. Und heute ist das Areal auch wieder überbaut :cry:

Schade auch das es immer weniger feste Stellen in der Forschung gibt und wer nicht den Bogen zu Themen wie globales Klima, oder so spannt, sondern sich "nur" mit Crinoiden, Korallen, oder Brachiopoden beschäftigen möchte (ist ja angeblich eh schon alles bekannt :roll: ), muss sich am Ende z.B. als ITler im Schlachthof verdingen (kein Scherz). Oder es wird direkt auf Laienforscher zurückgegriffen (Stichwort Trilobiten), die kosten ja auch NIX :evil: (Leisten aber hervorragende Ergebnisse :top: )
Wenn wir und das ist etwas, das ich mir wirklich wünsche, von der Zusammenarbeit von Sammlern und Denkmalbehörden reden, dann muss an der Stelle des Amtes, aber auch jemand kompetentes ansprechbar sein!

Viele Grüße

Stephan
Fossiliensammeln, ich kann jederzeit damit aufhören, ährlisch!

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Dienstag 27. April 2021, 15:12

Hallo zusammen,

ich bin hier auf eine Stellungnahme des LWL (nicht konkret jene der paläontologischen Bodendenkmalpfleger, sondern eine des LWL-Direktors) gestoßen:
https://www.lwl.org/@@files/35158005/20 ... _dschg.pdf
Und hier nimmt der LVR Stellung:
https://denkmalpflege.lvr.de/de/neues_a ... on-3385220

Ferner gibt es für die Landesregierung auch Gegenwind durch ein breites "Bündnis Denkmalschutz":
https://denkmalschutz-erhalten.nrw/

Man sieht daran, dass ganz andere Fragen im Mittelpunkt der Diskussion stehen als die unsrigen. Die Bodendenkmalpflege wird in diesen Stellungnahmen (wenn überhaupt) nur kurz gestreift. Vor allem Begehren die Landschaftverbände (Fachämter) gegen ihre Entmachtung im Bereich der Baudenkmalpflege auf, die wohl im Zusammenhang mit dem Thema Umweltpolitik steht.

Für uns ist das nur am Rande interessant. Meiner Meinung nach liefert die Diskussion um diesen Schauplatz jedenfalls keinerlei Argumente dafür, unsere Vorschläge in den Wind zu schlagen, die da auch keine Störfaktoren sind, sondern sich schlicht und ergreifend in einem anderen Bereich des Gesetzes abspielen und dort fernab von etwaigem Hauen und Stechen anderwärts vernünftig geregelt werden könnten.

Viele Grüße
Sönke

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