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Diskussionsrunde zum Kulturgutschutzgesetz beim Leiter der Abteilung Kultur und Medien im Bundeskanzleramt

Liebe Sammlerfreunde und Paläontologen,

 

auf Initiative von Steinkern.de hat am 8. Oktober 2015 ein Gespräch über das geplante Kulturgutschutzgesetz mit Dr. Günter Winands (Leiter der Abteilung Kultur und Medien, Bundeskanzleramt) stattgefunden, an dem Fossiliensammler, Paläontologen und Fossilienhändler teilnahmen. Darunter waren Vertreter der Paläontologischen Gesellschaft, der VFMG (Vereinigung der Freunde der Mineralogie und Geologie e.V.), des DMF (Verband des Deutschen Mineralien- und Fossilien-Fachhandels DMF e. V) und aus der Steinkern.de Redaktion. Steinkern.de war durch Johannes Kalbe (Paläontologe) und durch mich (Hobby-Paläontologe) repräsentiert.


Das sehr kurzfristig anberaumte Gespräch dauerte zwei Stunden und fand in einer konstruktiven Atmosphäre statt. Wir konnten die meisten unserer Punkte vorbringen, wobei definitiv mehr Zeit erforderlich gewesen wäre, um die Dinge detaillierter besprechen zu können und die z. T. komplexe und im Ministerium bisher offenkundig unbekannte Interesenlage im paläontologischen Bereich hinreichend verständlich zu machen. Herr Dr. Winands verteidigte den Gesetzesentwurf erwartungsgemäß und stellte positive Punkte des Gesetzes heraus, wie etwa den Abwanderungsschutz für nationales Kulturgut. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Auflistung der Exportbestimmungen anderer Staaten in Bezug auf Kulturgüter (einschließlich Fossilien, die künftig auch als Kulturgut definiert werden sollen, was von uns abgelehnt wird, da es sich primär um Naturgüter handelt) in deutscher Sprache angekündigt, die ständig aktuell gehalten werden soll.

 

Die gravierenden Kritikpunkte am Gesetz bleiben allerdings bis auf Weiteres bestehen - ein Klarstellungsbedarf wurde im Gespräch nur sehr begrenzt (aber immerhin Zusammenhang mit dem im Fokus der Kritik der Sammler stehenden § 30, Legalitätsnachweis bei Einfuhr von Fossilien aus dem Ausland) eingeräumt - und sind auch in unserem Gemeinschaftspapier mit der VFMG dokumentiert, das wir im Anschluss an das Gespräch überreicht haben und das mit der Paläontologischen Gesellschaft abgestimmt wurde. Trotz der Kürze der Vorbereitungszeit auf das Gespräch (unter eine Woche) hat auch die Paläontologische Gesellschaft kurzfristig ein vorläufiges Papier erstellt, dass die zahlreichen Gemeinsamkeiten mit den Sammlern unterstreicht und erheblichen Änderungsbedarf auch und insbesondere aus wissenschaftlicher Perspektive deutlich macht. Dieses Papier wurde vom anwesenden Vertreter der Paläontologischen Gesellschaft an Herrn Dr. Winands übergeben.

 

Wir gehen davon aus, dass man sich im Ministerium nochmals eingehend mit den eingereichten Schreiben befassen wird, die substantiiert darlegen, welche erheblichen Praxisprobleme das Gesetz aufwirft und fordern, dass der Gesetzesentwurf angepasst wird, bevor er dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

 

Für Fossilien besteht bereits durch die Bodendenkmalschutzgesetze der Länder ausreichender Schutz und in der Praxis gibt es eine gute Zusammenarbeit zwischen Hobby-Paläontologie, professioneller Paläontologie und dem Fossilienhandel. Eine strengere Reglementierung schadet allen drei Gruppen und sie schadet der Bundesrepublik Deutschland.

 

Es wird in den nächsten Monaten weiterer Diskussionen bedürfen, spätestens im parlamentarischen Verfahren wird auch eine Anhörung von Vertretern der Paläontologie erfolgen müssen.

 

Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir über den Gesprächsverlauf keine weiteren Details wiedergeben können. Es gibt kein offizielles Protokoll und die Gefahr hier eventuelle Missverständnisse oder Fehlinterpretationen zu kolportieren, wäre zu groß. Wir wollen deutlich aber fair Position beziehen.

 

Von dem, was wir vorbereitet, (überwiegend) vorgebracht und eingereicht haben, könnt Ihr Euch gerne ein Bild machen:

http://www.steinkern.de/ablage/2015/Kritik_KSG_Steinkern-VFMG.pdf


Das eingereichte Schreiben wurde unterzeichnet von Michael Hohl (VFMG, Mineraliensammler), Johannes Kalbe (Steinkern.de, Paläontologe) und mir (Steinkern.de, Fossiliensammler).

 

Zur besseren Lesbarkeit unseres Schreibens hier noch mal der Link zum immer wieder in Bezug genommenen Entwurfstext:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-09-15-kgsg-entwurf-online.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Wir hoffen, dass wir mit unserem Schreiben wesentliche Grundgedanken der Community transportieren konnten und setzen die Gespräche mit der professionellen Paläontologie fort. Dem Ministerium stehen wir für Beratung im Hinblick auf die (Hobby-)Paläontologie gerne weiterhin zur Verfügung.

 

Aufruf!

Ich möchte alle Steinkern.de Leser nunmehr ausdrücklich dazu aufrufen, die Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns" zu unterzeichnen, um die Anliegen der privaten Sammler zu unterstreichen und diesen in der öffentlichen Wahrnehmung mehr Gewicht zu verleihen.

 

Bitte werbt auch in Eurem Familien- und Freundeskreis dafür, die Petition zu unterzeichnen und schaut in den nächsten Wochen und Monaten genau auf die (Fehl-)Entwicklungen. Sollte das Gesetz in der derzeitigen Fassung in Kraft treten, finden wir uns sehr bald (2016) in einem Deutschland wieder, das seinen Fossiliensammlerinnen und Fossiliensammlern misstraut und etwa bei Einfuhr von Fossilien aus dem Ausland nach Deutschland im Grundsatz von der Illegalität der Einfuhr ausgeht - selbst dann, wenn die Herkunftsstaaten überhaupt keine Ausfuhrverbote statuiert haben! Wenn man keine Papiere vorlegen kann, welche die Legalität der Einfuhr belegen (Woher nehmen? Es gibt im Ausland keine Behörden, die einem jeden Strandfund zertifizieren!), werden die Fossilien sichergestellt und man darf sie nicht mit nach Hause nehmen.

Wir möchten weiterhin in liberalen Staaten in Steinbrüchen, Tongruben, an Steilküsten usw. Fossilien, die sonst der Rohstoffgewinnung oder der Erosion anheim fallen, suchen dürfen und diese Funde mit nach Hause nehmen können!

Es gibt keinerlei Grund dafür, dass deutsche Regelungen über das Export-Recht anderer Staaten hinausgehen und somit den Import nach Deutschland verhindern.

Auch die Universitäten, Institute und Museen können keine weitere Bürokratisierung des Arbeitsalltags (Leihverkehr usw.) und keine Exporteinschränkungen gebrauchen und möchten weiterhin partnerschaftlich mit privaten Fossiliensammlern und Fossilienhändlern zusammenarbeiten. Tritt der Entwurf unverändert in Kraft, würde Deutschland als Standort paläontologischer Wissenschaft künftig erheblich an Attraktivität einbüßen. Es drohen empfindliche Nachteile für deutsche Paläontologen im internationalen Wettbewerb.

 

Noch ist Zeit dazu, proaktiv für seine Interessen einzutreten!

 

Sönke Simonsen für Steinkern.de